Zwei Beschäftigte besprechen in einem modernen Büro gemeinsam eine digitale Anwendung auf dem BildschirmSymbolbild (KI-generiert)
ZUKUNFTSKOMPETENZEN

Digitale und KI‑Kompetenzen aufbauen

Weiterbildungen zu digitalen Themen und zu künstlicher Intelligenz (KI) können im Einzelfall von der Agentur für Arbeit gefördert werden. Das gilt aber nicht für jede Schulung: Entscheidend sind die allgemeinen Fördervoraussetzungen, etwa der Umfang der Maßnahme und die Zulassung des Bildungsträgers. Ausgeschlossen sind Maßnahmen, zu denen Sie gesetzlich verpflichtet sind, und die Einweisung in betriebsspezifische Software.

Dieser Beitrag zeigt, wie Sie praktisch einsteigen: Bedarf klären, Zielgruppen bestimmen, einen Lernpfad planen, Regeln für KI-Tools festlegen und geeignete Maßnahmen auswählen. Er gibt eine allgemeine Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung.

Warum werden digitale und KI‑Kompetenzen wichtiger?

Digitale Werkzeuge gehören heute in fast jedem Betrieb zum Alltag: im Büro, im Vertrieb, in der Planung und zunehmend auch im Handwerk. Hinzu kommen KI-Anwendungen (Programme, die zum Beispiel Texte entwerfen, Daten auswerten oder Anfragen sortieren). Viele davon sind frei im Internet verfügbar. Aus unserer Sicht werden sie in Betrieben oft schon genutzt, bevor es dafür eine Absprache gibt.

Das macht den Aufbau von Kompetenz zu einer Führungsaufgabe. Wer weiß, was die Werkzeuge können und wo ihre Grenzen liegen, nutzt sie sicherer und gezielter. Wie Sie Weiterbildung als Alternative zur Neueinstellung einordnen, lesen Sie in unserem Beitrag Weiterbildung statt Neueinstellung.

Was verlangt die KI‑Verordnung zur Schulung?

Artikel 4 der KI-Verordnung der EU (englisch: AI Act) verpflichtet Anbieter und Betreiber von KI-Systemen, Maßnahmen zur KI-Kompetenz ihres Personals zu ergreifen. Die Pflicht gilt seit dem 2. Februar 2025. Die EU hat die KI-Verordnung 2026 überarbeitet. Nach unserem Kenntnisstand besteht die Pflicht im Kern weiter, ein Zertifikat ist nicht vorgeschrieben, und Inhalt und Form der Schulung sind nicht festgelegt. Die endgültige Fassung konnten wir nicht abschließend prüfen. Aus unserer Sicht ist es sinnvoll, die eigenen Maßnahmen zu dokumentieren.

Den aktuellen Wortlaut sollten Sie vor Entscheidungen prüfen (Amtsblatt der EU oder IHK-Informationen), am besten mit Ihrem Rechtsberater oder Datenschutzbeauftragten. Wir geben hier keine Rechtsberatung. Ob Ihr Unternehmen als Betreiber betroffen ist, hängt davon ab, ob und wie Sie KI-Systeme einsetzen.

Für die Förderung ist das wichtig: Weiterbildungen, zu denen Sie gesetzlich verpflichtet sind, werden nicht gefördert. Ob eine Schulung unter diesen Ausschluss fällt, klärt die Agentur für Arbeit im Einzelfall.

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Kann eine KI‑Weiterbildung gefördert werden?

Sie kann es, aber nur im Einzelfall und nur, wenn die Voraussetzungen nach § 82 SGB III erfüllt sind. Ob und in welcher Höhe gefördert wird, entscheidet die Agentur für Arbeit. Grundlegendes zum Gesetz finden Sie im Beitrag Qualifizierungschancengesetz einfach erklärt. Für digitale und KI-Themen sollten Sie vor allem diese Punkte prüfen:

  • Die Maßnahme dauert mehr als 120 Stunden (sie muss nicht am Stück stattfinden).
  • Maßnahme und Bildungsträger sind nach der AZAV zugelassen (Zulassungsverordnung für Weiterbildungsträger).
  • Die Weiterbildung geht über eine kurzfristige, rein arbeitsplatzbezogene Anpassung hinaus.
  • Sie betrifft Beschäftigte in einem bestehenden Arbeitsverhältnis.
  • Der Antrag wird grundsätzlich vor Beginn der Maßnahme gestellt.

Nicht gefördert werden Schulungen in betriebsspezifischer Software, etwa die Einführung einer firmeneigenen Anwendung, und Maßnahmen, zu denen Sie gesetzlich verpflichtet sind. Ein eintägiger KI-Workshop erreicht die Grenze von 120 Stunden nicht. Er kann trotzdem sinnvoll sein, kommt aber nach den Angaben der BA in der Regel nicht für die Förderung infrage.

Wie ermitteln Sie den Kompetenzbedarf?

Beginnen Sie nicht mit dem Kurskatalog, sondern mit Ihrem Betrieb. Ein einfaches Gespräch mit den Abteilungen reicht für den Anfang. Sie sollten klären:

  1. Welche digitalen Werkzeuge und KI-Anwendungen werden bereits genutzt, auch inoffiziell?
  2. Welche Aufgaben wiederholen sich häufig und kosten viel Zeit?
  3. Wo entstehen Fehler oder Verzögerungen, weil Wissen fehlt?
  4. Mit welchen Daten wird gearbeitet, und wie sensibel sind sie?
  5. Wer ist Ansprechpartner, wenn Fragen auftauchen?

Halten Sie die Antworten kurz schriftlich fest. Daraus ergibt sich, welche Kompetenzen Sie zuerst aufbauen und welche Sie später angehen können.

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Wer im Betrieb braucht welche Kompetenz?

Nicht jeder muss alles können. Aus unserer Sicht lohnt es sich, den Bedarf nach Gruppen zu trennen. So vermeiden Sie, dass sich Beschäftigte mit Inhalten befassen, die sie im Alltag nie brauchen.

ZielgruppeSchwerpunktBeispiel
Geschäftsführung und FührungskräfteChancen, Risiken, RegelnEntscheiden, wo KI eingesetzt wird
FachabteilungenAnwendung im AlltagTexte, Auswertungen, Angebote
Verantwortliche für IT und DatenSicherheit und DatenschutzTools prüfen und freigeben
Beschäftigte mit wenig VorerfahrungGrundlagenSicherer Umgang mit digitalen Werkzeugen

Wie sieht ein sinnvoller Lernpfad aus?

Bewährt hat sich aus unserer Sicht ein Aufbau in drei Stufen. Die Stufen bauen aufeinander auf, einzelne Beschäftigte können aber an verschiedenen Stellen einsteigen.

  1. Grundlagen: Was ist KI, was kann sie, wo irrt sie? Dazu gehören ein erstes Verständnis für Datenschutz und der sichere Umgang mit digitalen Werkzeugen.
  2. Anwendung: Die Beschäftigten üben an echten Aufgaben aus ihrem Arbeitsalltag, zum Beispiel beim Formulieren von Anfragen an ein KI-Tool und beim Prüfen der Ergebnisse.
  3. Vertiefung: Wer es im Betrieb braucht, vertieft ein Thema, etwa Datenanalyse, Prozessautomatisierung oder die Betreuung von KI-Anwendungen.

Für die Förderung kommen nach den Voraussetzungen oben eher längere, vertiefende Maßnahmen infrage. Aus unserer Sicht finanzieren Betriebe kurze Grundlagenschulungen meist selbst.

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Welche Regeln brauchen Sie im Umgang mit KI‑Tools?

Schulung allein genügt nicht. Beschäftigte brauchen auch klare Spielregeln, damit sie wissen, was erlaubt ist. Eine kurze, verständliche Arbeitsanweisung genügt für den Anfang. Sie sollte allgemein regeln:

  • welche Tools im Betrieb genutzt werden dürfen und wer sie freigibt,
  • welche Daten nicht ohne vorherige Prüfung eingegeben werden dürfen, etwa personenbezogene Daten, Kundendaten oder Geschäftsgeheimnisse (gibt es einen Betriebsrat, kann er beim Einsatz solcher Tools mitzubestimmen haben),
  • dass Ergebnisse von KI vor der Verwendung von einem Menschen geprüft werden,
  • wie der Einsatz gegebenenfalls kenntlich gemacht oder dokumentiert wird,
  • an wen man sich bei Fragen oder Pannen wendet.

Für Datenschutzfragen gelten die Regeln der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Lassen Sie die konkrete Ausgestaltung von einem Fachmann prüfen, zum Beispiel von Ihrem Datenschutzbeauftragten.

Wie wählen Sie geeignete Maßnahmen aus?

Gleichen Sie jedes Angebot mit Ihrem Bedarf ab: Passt der Inhalt zu den Aufgaben der Zielgruppe? Gibt es Praxisübungen? Ist der Anbieter erreichbar und transparent? Wenn Sie eine Förderung prüfen wollen, kommt hinzu: Sind Maßnahme und Träger nach der AZAV zugelassen? Das können Sie in der Weiterbildungssuche KURSNET der Bundesagentur für Arbeit nachsehen. Worauf Sie bei Bildungsträgern noch achten sollten, steht im Beitrag Den richtigen Bildungsträger finden.

Wichtig ist die Reihenfolge: Buchen Sie nicht, bevor die Förderfrage geklärt ist. Der Antrag wird grundsätzlich vor Beginn der Maßnahme gestellt. Lassen Sie sich bei Unsicherheit beraten, bevor Sie einen Vertrag mit dem Bildungsträger schließen.

Häufige Fragen

Sind KI-Schulungen grundsätzlich gefördert?Nein. Sie können im Einzelfall förderfähig sein, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, zum Beispiel mehr als 120 Stunden und eine zugelassene Maßnahme. Die Agentur für Arbeit prüft jeden Fall einzeln.
Muss ich als Arbeitgeber meine Mitarbeiter zu KI schulen?Das kommt darauf an, ob Sie KI-Systeme einsetzen. Artikel 4 der KI-Verordnung verlangt von Anbietern und Betreibern solcher Systeme Maßnahmen zur KI-Kompetenz des Personals. Die EU hat die Verordnung 2026 überarbeitet; prüfen Sie daher den aktuellen Wortlaut.
Ist die Einweisung in unsere eigene Software förderfähig?Nein. Schulungen in betriebsspezifischer Software sind von der Förderung ausgeschlossen. Dasselbe gilt für Maßnahmen, zu denen der Arbeitgeber gesetzlich verpflichtet ist.
Brauchen alle Beschäftigten dieselbe Schulung?Nein. Geschäftsführung, Fachabteilungen und Beschäftigte mit wenig Vorerfahrung brauchen unterschiedliche Schwerpunkte. Ein gestufter Lernpfad hilft bei der Planung.
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Fazit

Digitale und KI-Kompetenzen bauen Sie am besten schrittweise auf: erst den Bedarf klären, dann Zielgruppen und Lernpfad festlegen, Regeln für den Umgang mit KI-Tools vereinbaren und erst danach Maßnahmen auswählen. Eine Förderung ist im Einzelfall möglich, aber kein Selbstläufer.

Ob und in welcher Höhe eine Förderung infrage kommt, prüft die Agentur für Arbeit im Einzelfall. Ihr Beratungsteam von tohelp.de unterstützt Sie bei der Antragstellung, nehmen Sie dazu gern Kontakt auf.

Quellen und Stand

Stand der Informationen: Oktober 2026. Alle Angaben ohne Gewähr. Maßgeblich sind das Gesetz und der Bescheid der Agentur für Arbeit; Ihr Beratungsteam von tohelp.de ersetzt keine Rechtsberatung.

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